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Bundesregierung verlängert Kesseltauschbonus
Berlin, Februar 2010. Das Bundesumweltministerium hat die Verlängerung des Kesseltauschbonus für das Jahr 2010 beschlossen. Der Kesseltauschbonus für Solarkollektoranlagen zur kombinierten Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung wird um ein Jahr bis Ende 2010 verlängert. Er beträgt bei der Kombination einer Solarkollektoranlage mit einem Brennwertkessel 400 Euro, bei der Kombination einer Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer effizienten Wärmepumpe beträgt der Kombinationsbonus 750 Euro.
Die Bonusförderung für besonders effiziente Umwälzpumpen wird zum 30.06.2010 eingestellt. Mit dem Auslaufen des Bonus für effiziente Umwälzpumpen werden dessen Anforderungen stufenweise zur Fördervoraussetzung für Solarkollektoranlagen, bei denen zusätzlich der Kesseltauschbonus oder der regenerative Kombinationsbonus beantragt wird.
Ab dem 1. Juli 2010 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Der Kesseltauschbonus (Kombination Solarkollektoranlage und Brennwertkessel) sowie der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) werden nur dann gewährt, wenn ein hydraulischer Abgleich der Heizungsanlage vorgenommen wurde.
Ab dem 1. Januar 2011 (Antragseingang beim BAFA) gilt: Der Kombinationsbonus (Kombination Solarkollektoranlage mit einem Biomassekessel bzw. einer Wärmepumpe) wird nur dann gewährt, wenn die Umwälzpumpen hohe Effizienz-Anforderungen (entsprechend der Effizienzklasse A) erfüllen und der hydraulische Abgleich durchgeführt wurde.
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